Neue Photovoltaikanlagen-Verordnung per 01. 01. 2022

Regelungen zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen per 01.01.2022: Am 20. Oktober 2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg im Gesetzblatt veröffentlicht und trat am nächsten Tag in Kraft. Es schreibt unter anderem das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität für das Land bis 2040 fest und weitet die PV-Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden ab 1. Mai 2022 bzw. bei Bestandssanierungen ab 1. Januar 2023 aus.

Gleichzeitig wurde die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht PVPF-VO veröffentlicht. Diese enthält die Regelungen zur ursprünglichen PV-Pflicht für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen und tritt zusammen mit dieser Verpflichtung am 1. Januar 2022 in Kraft.

Hier finden Sie den Link zur neuen Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen >

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