Neue Photovoltaikanlagen-Verordnung per 01. 01. 2022
Regelungen zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen per 01.01.2022: Am 20. Oktober 2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg im Gesetzblatt veröffentlicht und trat am nächsten Tag in Kraft. Es schreibt unter anderem das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität für das Land bis 2040 fest und weitet die PV-Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden ab 1. Mai 2022 bzw. bei Bestandssanierungen ab 1. Januar 2023 aus.
Gleichzeitig wurde die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht PVPF-VO veröffentlicht. Diese enthält die Regelungen zur ursprünglichen PV-Pflicht für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen und tritt zusammen mit dieser Verpflichtung am 1. Januar 2022 in Kraft.
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